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Schiedsgutachten

Wenn es zu Unstimmigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt, muß dies nicht zwingend im Gang vor Gericht enden.

Denn in der Regel haben beide Parteien ein Interesse an einer raschen, fairen und kostengünstigen Lösung. Daher können sich beide Parteien darauf einigen, einen Schiedsgutachter einzusetzen / zu beauftragen, um mit dessen Hilfe eine sachlich und fachlich kompetente Lösung / Einigung zu erzielen.

Der Gutachter kann hier auch als Schlichter wirken, da er den Sachverhalt ohne Emotionen betrachtet und durch seine Objektivität den Streit zunächst auf die Feststellung der Tatsachen zurück führt um diese anschließend zu gewichten und schlußendlich zu einer Bewertung und Stellungnahme kommt.

Am Ende kann hier eine gütliche Einigung stehen, in der auch das Ziel ist, daß sich die Vertragspartner wieder die Hände reichen können.

Wenn Sie zunächst im Zweifel sind, welche der beiden Parteien im Recht ist und wie Sie dementsprechend vorgehen möchten, kann es empfehlenswert sein, zunächst ein Privatgutachten zu beauftragen.

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